Sicherheitsvorschriften beim Fliegen von Drohnen in der Schweiz
Als Anbieter von Drohnendienstleistungen ist es uns wichtig, dass die Regelungen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) eingehalten werden. Immer wieder treffen wir zum Beispiel bei Events auf private DrohnenbesitzerInnen, welche die Sicherheitsvorschriften missachten. Auch der komplette Shutdown am Flughafen London Gatwick wegen eines unerlaubten Drohnenfluges zeigt, dass ein sicherer Umgang mit Drohnen wichtig ist.
Halten Sie diese Punkte im Hinterkopf, wenn Sie mit Ihrer eigenen Drohne fliegen:
Halten Sie Sichtkontakt
Drohnen dürfen nicht über Menschenansammlungen in einem Radius von 100 Metern eingesetzt werden.
Keine Drohnen im Umkreis von 5 km um Flughäfen. Auf dieser Karte lassen sich die Fluggebiete mit den entsprechenden Regulatorien schnell überprüfen.
Wer eine Drohne mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm betreibt, muss eine Haftpflichtdeckung von mindestens 1 Million Schweizer Franken für jeden Schaden sicherstellen.
Videobrillen sind nicht erlaubt, außer eine zweite Person kann die Drohne steuern (mit Sichtkontakt)
Es dürfen keine Drohnen in der Nähe von Blaulichteinsätzen eingesetzt werden
Beachten Sie die besonderen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes / die Vorschriften zum Schutz von militärischen Einrichtungen und die Sonderregelungen der Kantone
Dies sind die wichtigsten Punkte. Schauen Sie sich die vollständige Liste auf der Website des BAZL an.
Wir wünschen Ihnen einen sicheren Flug!
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