Muss gebrandeter Content in den Social Media gekennzeichnet werden?

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4 Minuten Lektüre — «Beinhaltet bezahlte Promotionen» oder ein Hashtag #ad sind in der letzten Zeit immer häufiger in den sozialen Medien zu sehen. Denn bezahlte oder unbezahlten Produkteplatzierungen in Videos sind im Trend und müssen durch die neuen Werberichtlinien der Social-Media Plattformen gekennzeichnet werden. 2018 investierten diese sogenannten Vlogger (Video-Blogger) 479 Minuten pro Monat für das Erstellen von solchem Videocontent und erreichen damit bei den unter 20-jährigen mehr als drei Viertel der User.

Nicht nur die grösseren Influencer in der Schweiz, welche solchen Videocontent mit einem kommerziellen Interesse betreiben, sondern auch kleinere User mit mehr als 10’000 Followern (sogenannten Mikro-Influencern), werden bewusst von den Firmen angegangen. Mittels Plattformen wie Likeometer können solche Mikro-Influencer sehr einfach gefunden und kontaktiert werden. Eine meist kostengünstige und authentische Werbeform, mit welcher eine grosse Anzahl an Followern erreicht werden kann.

Was gilt es aber zu beachten, wenn du selbst Videocontent über Produkte erstellst, Gratismuster erhältst oder für Produkteplatzierungen/-tests angefragt wirst?

Laut dem Bundesgesetz muss Werbung (=kommerzielle Kommunikation) immer transparent sein, und darf deine Community nicht mit «gekauften» Meinungen täuschen. Daher solltest du zu deinem Selbstschutz dein Videocontent in den meisten Fällen kennzeichnen. Dabei wird unterschieden, ob du ein Produkt selbst kaufst (=keine Nennung nötig), ein Produkt kostenlos zugeschickt bekommst (= kennzeichnungspflichtig) oder du eine finanzielle oder andere materielle Gegenleistung für das Präsentieren eines Produktes erhältst (= kennzeichnungspflichtig).

Kennzeichnungspflichtige Videos können zum Beispiel mit «Brand X hat mit Y zur Verfügung gestellt» oder «Bezahlte Partnerschaft mit @Brand» gekennzeichnet werden. Eine gute Übersicht mit einem Entscheidungsbaum mit den entsprechenden Kennzeichnungen wurde von Webstages erstellt und kann hier abgerufen werden.

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